Erregung auch im Passfotoautomat
Also, mancher fänds wohl unbequem, aber, wat mutt dat mutt.
So eine Erregung in der Öffentlichkeit kann kosten:
§ 183a StGB (Erregung öffentlicher Ärgernisse): Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Das interessierte jetzt laut Kölner Stadt Anzeiger in Köln ein Pärchen weniger:
Die Gefühle müssen damals so übermächtig gewesen sein, dass sich das Pärchen immer wieder dazu hatte hinreißen lassen, sich in der Öffentlichkeit mehr als freizügig zu geben. „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ heißt der Straftatbestand. Mindestens sechsmal war das Paar beim Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit erwischt worden. Jeweils in der Mittags- und Nachmittagszeit, wiederholt auf Kinderspielplätzen, in einem Passfoto-Automaten, im Mülheimer Stadtgarten, zwischen parkenden Autos am Bergischen Ring, unter der Mülheimer Brücke und in der Parkanlage am Theodor-Heuss-Ring.

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Es menschelt. Ist bekannt, ob Kopulationskinder aus den Aktivitäten hervorgegangen sind? Wären ja n.m.M. als „mildernde Umstände“ zu werten.
Macht so ein Passbildautomat nicht gleich 4 Fotos? Ist das schon Tatmehrheit?
auf dem Kinderspielplatz ist ja jetzt schon etwas geschmacklos… So eine Halfpipe auf einem Skaterplatz ist doch viel interessanter!
Wenn man diesem Päarchen einen psychiatrischen „Bockschein“ ausstellt, dürfen die wieder ihr Unwesen treiben – ein Gutachter muss einfach herangezogen werden, denn der Richter ist kein Arzt und muss sich einen Sachverständigen holen