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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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Tel.: 0345/77892933 + 0172/5429221Mail: rechtsanwalt@siebers.ws
TOP-RECHTSANWALT Deutschland seit 2014 durchgehend bis 2025: STRAFRECHT (Focus-Spezial TOP-Rechtsanwälte)
Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
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Schlagwort-Archive: Erregung öffentlicher Ärgernisse
Sechs x Sex
Erregung auch im Passfotoautomat Also, mancher fänds wohl unbequem, aber, wat mutt dat mutt. So eine Erregung in der Öffentlichkeit kann kosten: § 183a StGB (Erregung öffentlicher Ärgernisse): Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein
Verschlagwortet mit § 183a StGB, Erregung öffentlicher Ärgernisse, Fachanwalt, Rechtsanwalt, Strafrecht
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