Schlampige Niederlage
Die AfD-Politikerin Alice Weidel wünschte sich vom NDR eine Unterlassungserklärung und vom Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung.
In der Satiresendung „extra 3“ wurde Frau Seidel als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet. Das Landgericht Hamburg hat nun den Antrag auf Erlass einer einstweiligen verfügung zurückgewiesen.
Seidel hatte sich dagegen gewehrt, dass sie in der Satiresendung vom 27. April als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet wurde. Zuvor hatte die Politikerin auf dem AfD-Parteitag in Köln in ihrer Rede gesagt: „Die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.“ Der Satiriker Christian Ehring hatte den Satz in der NDR-Sendung „extra 3“ aufgegriffen und gesagt: „Jawoll, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht.“ Weidel empfand diese Formulierung als beleidigend, ein Unterlassungsbegehren der AfD hatte der NDR zunächst abgelehnt.
Weidel hat das hinzunehmen
Laut dem Beschluss des Landgerichts Hamburg habe Weidel, „die in Rede stehende Bezeichnung in ihrem Kontext hinzunehmen“. Anlass für die Beschäftigung mit ihrer Person sei ihre Wahl zur Spitzenkandidatin gewesen. Da sie in der Öffentlichkeit für eine Partei stehe, müsse sie auch überspitzte Kritik hinnehmen.
Quelle: Spiegel

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