Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Fachanwalt für Strafrecht oder Verteidiger
Aus aktuellem Anlass: Lassen Sie es einfach, sich bei der Polizei vernehmen zu lassen. Die Bürschinnen, Burschen und Burschies der Trachtentruppe sind entweder zu dumm, zu lustlos oder zu hinterhältig, um das, was Sie dort sagen, wirklich korrekt und detailgetreu aufzunehmen.
Es wird verkürzt, verfälscht, verdreht, ins Gegenteil verkehrt; was – so meine Erfahrung – nie passiert: dass aufgeschrieben wird, was Sie gesagt und gemeint haben.
Und dann werden Sie auch noch verarscht. Ihnen wird die Erklärung untergeschoben, dass Sie alles noch einmal gelesen haben, bevor Sie es dann genehmigt haben. Selbst wenn Sie alles lesen dürfen, wird Ihnen da schon jede Abweichung untergeschoben, die Sie gar nicht gemerkt haben.
Warum keine Videovernehmung oder Tonbandaufnahme? Weil man dann nicht mehr mauscheln, verfälschen und vorverurteilen kann.
Deshalb: wenn Sie es irgendwie verhindern oder verweigern können: Sagen Sie nie vor der Polizei aus, ob als Zeuge oder Beschuldigter. Staatsanwälte sind oft fast genauso schlimm, auch Richter sind als Verfälscher nicht unbekannt. Aber ganz so schlimm, wie bei der Polizei, ist es dort nicht.

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