Eine feine Teamarbeit zwischen der Kollegin Kerstin Rueber und mir. Kerstin hat in der ersten und Berufungsinstanz verteidigt und feine Anträge gestellt, ich habe aufgrund dieser Anträge mit der Revision beim Oberlandesgericht Koblenz mit Verfahrensrügen eine Aufhebung und Zurückverweisung des Urteils des Landgerichts Koblenz erreichen können.
Ansehen?
Hintergrund war die falsche Behandlung der Zurückweisung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit, denn einerseits hat die Kammer verkannt, dass die Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit mit einer zwingenden Wahrunterstellung verbunden ist, darüber hinaus hat sie die Zurückweisung nicht ausreichend begründet.
Zu dem Thema (Bedeutungslosigkeit als kleine Wahrunterstellung) werde ich zeitnah in einem bald erscheinenden Standardwerk, dass bei jedem Strafverteidiger zwingend in die Bibliothek gehören wird, einen kleinen Aufsatz präsentieren.
Schon mal in die Startlöcher für das Standardwerk!

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