Es gibt Gerichte, an denen können sich vermeintliche Alpha-Männchen alles erlauben, die Kollegen aus dem Krähennest werden es schon halten. Ein Beispiel aus einem nicht im Süden gelegenem Bundesland sinngemäß:
Die Äußerung des abgelehnten Richters: „Das glaubt Ihnen kein Schwein“, kann im Rahmen einer Gerichtsverhandlung aufgrund der umgangsprachlichen Formulierung unüblich gewesen sein, wird aber nicht beanstandet.
Mit der Äußerung ist keine abschließende Bewertung der Zeugenaussage erfolgt, die darauf schließen lassen könnte, der abgelehnte Richter habe sich in Bezug auf die Glaubhaftigkeit der Aussage des Zeugen bereits endgültig und zu Lasten des Angeklagten festgelegt.
Es glaubt doch wirklich kein Schwein, wozu Krähen sich so herablassen, oder?

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