Söder denkt weiter

Der Markus S. ist ein Fuchs. Er ist bestimmt fast so schlau, wie er meint, es zu sein. Und wer fast so schlau ist, wie er meint, zu sein, wird seine Fantasien zu „Bezahlkarten von Asylbewerbern“ sicher auch weitergedacht haben, als er es in die Öffentlichkeit trägt.

Bayern will Bargeldzahlungen an Asylbewerber rascher und umfassender einschränken als andere Bundesländer. Der Freistaat werde Geldzahlungen früher als andere durch Sachleistungen mithilfe einer Bezahlkarte ersetzen, sagte Ministerpräsident Markus Söder der „Bild am Sonntag“. „Unsere Bezahlkarte kommt schneller und ist härter“, sagte der CSU-Chef. „Während die Karte woanders erst ausgeschrieben wird, starten wir schon in einem Monat die Tests in der Praxis.“

Es ist ein Pilotprojekt in vier Kommunen geplant. Die „Bayern-Karte“ soll deutlich weniger Bargeldabhebungen ermöglichen, als es in anderen Bundesländern vorgesehen sei. Sie solle nur in der Nähe der Unterkunft genutzt werden können und für ein stark eingeschränktes Warensortiment gelten. „Es können nur noch Waren in Geschäften des täglichen Gebrauchs gekauft werden“, sagte Söder. „Wir stoppen Online-Shopping, Glücksspiel und Überweisungen ins Ausland. Bargeld gibt es nur noch als kleines Taschengeld bis 50 Euro.“

Quelle: Süddeutsche

Und wenn nun eine der betroffenen Personen mit einem Strafverfahren überzogen wird, und dann auf die Idee kommt, sich anwaltlich beraten oder gar vertreten zu lassen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass anwaltliche Dienstleistung zu diesem „stark eingeschränktem Warensortiment“ gehören wird.

Nassforsche Anwalts-„Kollegen“ ohne Ahnung meinen zwar, dass es „standesrechtlich verwerflich“ sei, Personen, die nicht genug Geld haben, Rechnungen zu schreiben und nicht auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe hinzuweisen, diese Kollegen leben aber offenbar im Wolkenkuckucksheim.

Prozesskostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht!

Und das anwaltliche „Standesrecht“ gibt es seit 30 Jahren nicht mehr, es wurde in Deutschland mit der Reform des Berufsrechts im Jahr 1994 durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) abgelöst. Seitdem gibt es kein „Standesrecht“ mehr, vielmehr das anwaltliche Berufsrecht.

Faktisch schafft Söder eine Situation, in der bestimmte Personenkreise von anwaltlicher Beratung und/oder Vertretung ausgeschlossen werden.

Und schlau, wie er meint zu sein, wird er das sicher gesehen haben.

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.