Oft werden gerade Rechtsanwälte von Journalisten als „Winkeladvokaten“ bezeichnet, was bedeuten soll, dass ein Rechtsanwalt mit fragwürdigen Mitteln arbeitet.
Es sei zugegeben, dass es solche Rechtsanwälte durchaus gibt. Verwunderlicherweise sind es aber gerade viele der tatsächlich mit fragwürdigen Mitteln arbeitende Rechtsanwälte, die dann von den Medienvertretern, die an anderer Stelle von „Winkeladvokaten“ reden, immer wieder in den Vordergrund gezogen werden und auch noch als „Staranwälte“ bezeichnet werden.
Viele dieser „Staranwälte“ erregen sich – geilen sich daran auf – offenbar daran, ihr Brett in die Kamera zu halten und oft weit jenseits der Grenze der anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung etwas in die Mikrofone brabbeln, was im Ohr der Wissenden eher Signale für Spontanübelkeiten absendet.
Anwältinnen und Anwälte, die Werbung mit ihren Stinkefüßen und unschönen Stampfern in der Badewanne machen, Trash-Promis zur Not „pro bono“, also ohne Honorar vertreten, nur um sich selbst abends bei RTL, SAT 1 oder anderen Sendern auf dem Bildschirm bewundern zu können, nach einer Unzahl von (Un-)Schönheitsoperationen mit völlig abstrusen Foto-Filtern in sozialen Medien optisch prostituieren, mit völlig übertriebenen Anzahlen von Freisprüchen, Einstellungen und sonstigen Sensationserfolgen prahlen – das sind nur Beispiele von vielen – werden also als „Staranwälte“ dargestellt, während Kollegen, die mit solidem Handwerk, Beweis- oder anderen Anträgen den Mandanten helfen, dann gern als „Winkeladvokaten“ dargestellt werden.
Obwohl dem Wort „Winkeladvokat“ kein eindeutiger Bedeutungsinhalt zukommt, ist es negativ besetzt. Begründet wurde eine Gerichtsentscheidung damit, dass man darunter eine Person verstehe, die entweder intellektuell nicht in der Lage sei, den anwaltlichen Beruf „standesgemäß“ auszuüben, oder sich dazu Methoden befleißige, die mit Moral und Gesetz in Konflikt stehen.
Deshalb wird keiner von den in der Sache oft ahnungslosen Journalisten, die diese „Staranwälte“ erfinden oder die auf diese selbsternannten „Staranwälte“ hereinfallen, böse sein, wenn man sie als Winkeljournalisten bezeichnet, weil sie entweder intellektuell nicht in der Lage sind, den Beruf des Journalisten ordnungsgemäß auszuüben, oder sich dazu Methoden befleißigen, die mit Moral und den ethische Standards für den Journalismus in Konflikt stehen.
Von den widerlichen Schmeißfliegen, die hinter im Verfahren schweigenden Angeklagten herlaufen und fragen, ob ihnen die angebliche noch lange nicht nachgewiesene Tat leid tut, um hinterher auch noch den Eindruck zu erwecken, es sei besonders unmoralisch, solche dämlichen Fragen nicht zu beantworten, soll hier noch gar keine Rede sein.
Das nämlich sind nicht nur Winkeljournalisten, das sind „Klick-Huren„, die nicht an der objektiven Berichterstattung, sondern nur daran interessiert sind, die Sensationslust der Konsumenten zu befriedigen und faktisch nur Abfall produzieren. Die Tatsache, dass auch im Pressekodex Ziffer 13 die „Unschuldsvermutung“ als journalistisches Grundprinzip genannt ist, geht diesen Schmierfinken am Gesäß vorbei.

RSS – Beiträge
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.