Der Bundestag hat nunmehr die Strafvorschriften wegen Kinderpornografie entschärft.
Die Mindeststrafe für die Verbreitung von entsprechenden Fotos soll von einem Jahr auf sechs Monate, für den Besitz auf drei Monate reduziert werden. Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung mussten auch Eltern oder Lehrer eine Haftstrafe befürchten, die Fotos weiterschickten, um andere zu warnen oder Fälle aufzudecken.
Durch die Mindeststrafe von einem Jahr war damit ein Verbrechenstatbestand erfüllt. Ein Zustand, der von Verteidigern immer wieder moniert wurde. Zumal auch bei wenigen Dateien Verfahrenseinstellungen nicht mehr möglich waren.
Sollten Sie auf diesem Gebiet einen Verteidiger suchen, der Sie vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht oder vorab im Ermittlungsverfahren vertritt, melden Sie sich gern in meinem Büro in Braunschweig oder per Mail unter siebers@rechtsanwalt.ws .

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