Am Arsch vorbei

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft (Angeklagter Jahrgang 1946): Um das Jahr 2009 (also vor etwa 15 Jahren) herum einige Betrugstaten und Insolvenzverschleppung.

Urteil des Landgerichts Braunschweig im Februar 2018 (also vor etwa 6 Jahren): Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung, 2 Monate wegen der Verfahrensdauer für vollstreckt erklärt.

Aufhebung durch den Bundesgerichtshof im August 2019 (also vor etwa 5 Jahren): Zurückverweisung mit Teileinstellung bezüglich einzelner Taten, eindeutige Hinweis auf zu hohe Einzelstrafen.

Und nun: still ruht der See. Die jetzt zuständige Kammer kehrt sich einen Stoffwechselendproduktschmutz um das Verfahren. Die Verteidigung (Rechtsanwalt Siebers) unterbreitet mehrere gangbare Wege, um das Verfahren zu beenden.

Reaktion der Kammer: Null

Halbjährliche Verzögerungsrügen seit 2020 (bisher 7 an der Zahl).

Reaktion der Kammer: Null

Kollege sagt: Die sind sich selbst so wichtig, denen und der Staatsanwaltschaft geht das „am Arsch vorbei“.

Der jetzt 78-jährige Angeklagte soll wohl nach Meinung der Kammer sein nicht rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren mit ins Grab nehmen.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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