Ein Revisionsbeschluss mit Signalwirkung für viele Angeklagte
Wenn Ihnen gemeinschaftliche Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) vorgeworfen wird, stehen Sie schnell unter erheblichem Druck – sowohl juristisch als auch emotional. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 1 ORs 74/25) klargestellt: Gerichte dürfen sich bei der Annahme gemeinschaftlichen Handelns nicht auf vage Mutmaßungen stützen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was das konkret für Ihre Verteidigung bedeutet – klar, verständlich und und für den Nichtjuristen erklärt.
Was war passiert? – Der Hintergrund des Verfahrens
Zwei Angeklagte wurden vom Landgericht Magdeburg in der Berufungsinstanz wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Beide sollen nacheinander einen Faustschlag gegen das Opfer ausgeführt haben. Das Gericht ging von einer abgestimmten Tat aus – ohne dafür überzeugende Beweise zu liefern.
Das OLG hob die Entscheidung auf: Die Begründung des Landgerichts sei lückenhaft und rechtlich nicht tragfähig. Die Sache muss nun neu verhandelt werden.
Warum wurde das Urteil aufgehoben?
1. Keine ausreichenden Beweise für gemeinschaftliches Handeln
Das Landgericht konnte nicht darlegen, dass die beiden Angeklagten wirklich bewusst zusammengearbeitet haben. Für eine gemeinschaftliche Körperverletzung reicht es nämlich nicht, dass zwei Personen zeitlich versetzt zugeschlagen haben.
Entscheidend ist: Gab es ein abgestimmtes Vorgehen oder eine stillschweigende Einigung? Im vorliegenden Fall: Fehlanzeige.
2. Unklare Zeitabfolge der Tat
Die Faustschläge sollen ca. 2 Sekunden auseinander gelegen haben. Damit ist unklar, ob der zweite Schlag überhaupt noch Teil derselben Handlung war – ein zentrales Kriterium für gemeinschaftliche Tatbegehung.
Was bedeutet das für Betroffene? – 3 zentrale Erkenntnisse
1. Verteidigung lohnt sich – auch in scheinbar klaren Fällen
Selbst wenn Ihnen oder Ihrem Mitangeklagten ein Schlag nachgewiesen wird: Ohne Nachweis eines abgestimmten Handelns ist der Vorwurf der gemeinschaftlichen Körperverletzung angreifbar.
2. Jeder Tatbeitrag muss einzeln bewertet werden
Die Rechtsprechung verlangt eine detaillierte Analyse jedes einzelnen Verhaltensbeitrags. Pauschale Annahmen reichen nicht aus.
3. Revision ist ein scharfes Schwert
Die Revision kann ein fehlerhaftes Urteil zu Fall bringen – vorausgesetzt, sie wird rechtzeitig und handwerklich präzise begründet. Ich schreibe viele strafrechtliche Revisionen, auch für Kollegen, die sich mit diesem Spezialgebiet nicht belasten wollen.
Was Sie jetzt tun können
Wenn Ihnen gemeinschaftliche Körperverletzung vorgeworfen wird:
- Schweigen Sie zunächst zur Sache – Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht.
- Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Strafverteidiger.
- Dieser wird das Beweismaterial genau prüfen. Oft ist nicht eindeutig, ob überhaupt ein gemeinsames Handeln vorlag.
Fazit: Gute Verteidigung beginnt mit guter Analyse
Die Entscheidung des OLG Naumburg zeigt deutlich: Gerichte müssen gründlich prüfen, ob wirklich eine gemeinschaftliche Körperverletzung vorliegt. Ein bloßes Nebeneinander zweier Tatbeiträge reicht dafür nicht aus.
Sie sind betroffen? Ich bin für Sie da!
Als erfahrener Strafverteidiger ( Fachanwalt für Strafrecht) nicht nur in Halle und Braunschweig stehe ich Ihnen kompetent zur Seite, vielmehr bin ich bundesweit unterwegs.

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