JVA Burg – die unendliche Geschichte der Rückschritte

In der Justizvollzugsanstalt Burg ist es in den letzten Wochen wieder einmal zu einer nicht mehr zu rechtfertigenden Anhäufung von „Generaleinschlüssen“ bis zu 23 Stunden gekommen, möglicherweise, weil für die Anstaltsleitung völlig überraschend plötzlich der Sommer und die Sommerferien wie frisch gefallener Schnee vor der Tür standen.

Man bekommt es dort auch unter der neuen Anstaltsleitung nicht in den Griff, die Personalplanung und Urlaubsplanung so zu steuern, dass Generaleinschlüsse eine seltene Ausnahme bilden.

Es kann nicht angehen, dass die Gefangenen schon anhand des Wetterberichtes (Krankmeldungen der Justizangestellten bei anstehendem gutem Wetter am Wochenende) prognostizieren können, wann es wieder wegen angeblichen „Personalmangels“ zu Generaleinschlüssen kommt.

Man muss dort immer mehr Sorge um die grund- und vollzugsrechtlichen Standards unseres Rechtsstaates haben.

In den vergangenen Wochen und Monaten wurden, wie oben bereits berichtet, zahlreiche Insassen in der Justizvollzugsanstalt Burg wiederholt und über viele Stunden täglich einem sogenannten „Generaleinschluss“ unterworfen – teils länger als 20 Stunden am Tag. Hauptursache hierfür seien personelle Engpässe, vor allem krankheits- und urlaubsbedingte Ausfälle des Vollzugspersonals.

Diese Praxis ist rechtsstaatlich höchst bedenklich und in ihrer gegenwärtigen Regelhaftigkeit nicht mehr hinnehmbar. Sie untergräbt grundlegende verfassungs- und vollzugsrechtliche Mindeststandards und konterkariert den gesetzlich normierten Resozialisierungsauftrag (§ 2 StVollzG).

Ein dauerhafter Einschluss über das vorgesehene Maß hinaus stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Freiheitsrecht des Gefangenen dar. Selbst in Phasen des Personalmangels ist das Justizvollzugssystem verfassungsrechtlich verpflichtet, Mindeststandards sicherzustellen.

Bestehen strukturelle Personalmängel, hat die Landesregierung für geeignete Abhilfe zu sorgen. Dies kann nicht zulasten der Grundrechte von Gefangenen erfolgen. Wenn Personalressourcen auf absehbare Zeit nicht ausgebaut werden können, muss zwangsläufig auch die Anzahl der Inhaftierten reduziert werden.

In Betracht zu ziehen wären auch eine deutlich verstärkte Nutzung offener Vollzugsmöglichkeiten.

Das zuständige Ministerium ist nachdrücklich aufgefordert, durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen für die sofortige Beendigung regelmäßig und pauschal angewendeter Generaleinschlüsse zu sorgen, Grundrechtsverletzungen zu überprüfen und zu unterbinden und ein Gesamtkonzept zur Sicherstellung des verfassungs- und vollzugsrechtlich gebotenen Haftvollzugs vorzulegen, das insbesondere eine Reduzierung der Belegungszahlen in den Blick nimmt.

Bei anhaltender rechtswidriger Praxis sind verfassungsrechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen und Mitteilungen an den Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT).

Die Landesregierung ist verantwortlich für die offenbar völlig falsche Einschätzung der Gefahren des Personalbestandes, also auch verantwortlich für den jedenfalls derzeit ganz offensichtlich zu hohen Gefangenenbestand in der Justizvollzugsanstalt Burg, die nicht nur nach meiner Ansicht zu einer reinen Verwahranstalt verkommen ist, in der die Resozialisierungspflicht in Vergessenheit geraten ist, eher aktiv mit Füßen getreten wird.

Ich befürchte allerdings, dass die Problematik mal wieder phlegmatisch ausgesessen wird nach dem Motto: der Herbst wird es richten.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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