Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, das Verfahren zunächst nicht selbst fortzusetzen, sondern dem Generalbundesanwalt vorzulegen.
Der Grund: Die Richter sind der Meinung, dass die Tat (der Angriff auf den Weihnachtsmarkt) so schwer wiegt und so besonders ist, dass sie bundesweit bedeutsam ist und ein Oberlandesgericht zuständig sein könnte. Ob das Verfahren vor dem Oberlandesgericht zu führen ist, entscheidet aber zunächst einzig der Generalbundesanwalt.
Was das konkret bedeutet:
• Das Verfahren ruht nun vorerst beim Landgericht.
• Der Generalbundesanwalt prüft, ob er die Strafverfolgung selbst übernimmt.
• Spätestens bis zum 9. Oktober 2025 soll – so der Wunsch des Landgerichtes – der Generalbundesanwalt mitteilen, ob er den Fall übernimmt oder nicht.
• Sollte er nicht übernehmen, macht das Landgericht wie bisher weiter und bereitet die Hauptverhandlung vor.
• Die bestehenden Termine werden vorsorglich vom Landgericht bereits jetzt mit den Beteiligten abgestimmt, damit der Prozess – falls notwendig – ohne Verzögerung weitergehen kann.
Das weitere Vorgehen hängt also von der Entscheidung des Generalbundesanwalts ab. Bis dahin bleibt der aktuelle Zustand (Untersuchungshaft usw.) bestehen.

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