Ich kann mich nicht erinnern, wann ich in den letzten Jahren oder gar Jahrzehnten so überrascht und – ja, gebe ich gerne zu – zu Tränen gerührt war, wie das am gestrigen 06.06.2026 – ein Tag, den ich nicht vergessen werde – geschehen ist.
Befreundete Kollegen, nämlich Anika Klein (Erfurt), Oliver Wallasch (Frankfurt am Main), Dr. Tarik Elobied (Berlin), Herbert Posner (Plauen), Maximilian Rakow (Rostock/Berlin) und Harald Stehr (Göppingen) haben mich während einer Fortbildung der „Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V.“ überrascht, besser gesagt: aus der Bahn geworfen, indem sie für mich völlig überraschend vor einer Mittagspause der Fortbildungsveranstaltung in den Seminarraum einmarschiert sind, nachdem der Kollege Andreas Boine (Dresden) als Seminarleiter angekündigt hatte, alle Teilnehmer mögen kurz noch im Raum bleiben, weil irgendein Kollege geehrt werden würde, den er kurz reinholen würde.
Als ich dann plötzlich die oben genannten im Gänsemarsch einlaufen sah, war ich überrascht, aber immernoch völlig arglos, dass das alles mir gelten könnte. Erst als die Truppe sich aufbaute und Oliver Wallasch begann, zu erklären, dass das alles mir gelten würde, dass man anläßlich meines vergangenen 70. Geburtstages eine Festschrift aufgelegt habe, mir diese und ein von allen unterschriebenes riesiges „Kantholz“ überreichte, kapierte ich überhaupt, was da passierte.
Ich schäme mich nicht, zuzugeben, dass mir angeblich so „hartem Kerl“ die Tränen herunterliefen und ich nicht in der Lage war, irgendetwas Sinnvolles zu sagen (ich entschuldige mich bei den Anwesenden für sinnbefreites Gestammel); es war für mich schlicht umwerfend, zumal das ganze Szenario auch noch life an diverse andere befreundete Kollegen und Rechtsmediziner übertragen wurde, die zugeschaltet waren und mich auch noch grüßten und beglückwünschten.
Es war für mich: SENSATIONELL!
Mein Dank gilt aber nicht nur den oben genannten Kollegen, vielmehr auch den anderen Autoren „meiner“ Festschrift, nämlich Clemens Anger (Hannover), Shahin Bahengam (Rostock), Dr. med. Norbert Beck (Magdeburg) alias Dr. No, Detlef Burhoff (Leer), Thorsten Hein (Frankfurt am Main), Dr. Jonas Hennig (Lüneburg), Annika Hirsch (Hamburg), Thomas Kuczynski (Frankfurt an der Oder), Franziska Mayer (Lüneburg), Kerstin Rueber-Unkelbach (Koblenz) und Martin Voß (Braunschweig).
Ihr seid WAHNSINNIG! An dieser Stelle nochmals an alle: ich werde, um einen Vorsitzenden eines Strafsenates eines Oberlandesgerichts gerne zu zitieren, das, was Ihr mir geschenkt habt und an Ehre habt zukommen lassen, im Herzen tragen und kann Euch gar nicht genug meinen nochmaligen Dank zukommen lassen.
Ohne eine Person hervorzuheben muss ich für die Leser dieses Blogs aus den Abteilungen Staatsanwaltschaften, Gerichten, Justizvollzugsanstalten und anderen Behörden oder behördenähnlichen Instituten hier unbedingt zitieren, was mir Detlef Burhoff auch als OLG-Richter a.D. in seinen Aufsatz in „meiner“ Festschrift geschrieben hat:
Ich habe Werner Siebers von Anfang als einen sicherlich manchmal unkonventionellen und nicht einfachen Verteidiger kennengelernt, der aber kein „Konfliktverteidiger“ i.e.S. ist, sondern eben ein „Kantholz„, das die Interessen seiner Mandanten unter Anwendung und Ausschöpfung der Regeln der StPO wahrnimmt. Vielleicht manchmal für Staatsanwaltschaft und Gericht „unbequem“. Aber wo steht in der StPO, dass Verteidiger „bequem“ sein müssen?
Ich hätte mich selbst und meine Ansprüche an mich nicht besser beschreiben können.
Und nun zu dieser Festschrift, deren Lektüre und deren Kauf nicht nur wegen der Ehre, die mir erwiesen wird, ganz sicher lohnt. Die ein oder andere Erkenntnis aus den Aufsätzen ist ganz sicher zitierwürdig, und „meine“ Festschrift in der Bibliothek stehen zu haben, sollte nicht nur keine Schande sein, sondern den juristischen Hintergrund durchaus erweitern.
Bei Thalia ist als Zusammenfassung zu lesen:
Über einen Menschen mit Haltung und seine Leidenschaft, die Stimme für den Rechtsstaat zu erheben
Ein Band über Recht, Haltung und die Leidenschaft für eine starke Verteidigung im Rechtsstaat.
Die von Anika Klein und Oliver Wallasch herausgegebene Festschrift versammelt Beiträge renommierter Kolleginnen und Kollegen zu aktuellen Fragen des Straf- und Verfahrensrechts sowie zur Praxis der Strafverteidigung. Persönliche Erinnerungen und juristische Analysen verbinden sich zu einem facettenreichen Bild eines Anwalts, der seit Jahrzehnten für eine engagierte und unbequeme Strafverteidigung steht.
Werner Siebers ist Strafverteidiger aus Überzeugung – seit über 40 Jahren. Unabhängig, streitbar und mit klarem Blick für Freiheit und Rechtsstaat.
Als Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht, als Kommentator und als Blogger ist er bundesweit bekannt, pointiert und meinungsstark.
Diese Festschrift würdigt seinen Weg, seine Stimme und seine Wirkung – im Gerichtssaal und darüber hinaus.
»Eine Festschrift für einen Strafverteidiger, der seit vierzig Jahren das tut, was unsere Zunft in ihrem Kern ausmacht: Er steht an der Seite des Beschuldigten. Bei aller Verschiedenheit unserer Verteidigungsstile verbindet uns Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger der Grundsatz, dass Freiheit nicht auf dem Papier entsteht, sondern aus Haltung. Wenige verkörpern das so authentisch wie Siebers.«
Nochmals an alle: unendlichen Dank!

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