Akteneinsicht – Papier oder digital? Latten im Schrank?

Hin und wieder ist es schlicht unfassbar, mit welchen spinnerten Ideen Staatsanwaltschaften und Gerichte den digitalen Fortschritt ausbremsen und verweigern.

Bei Akteneinsichtsgesuchen weise ich schon seit längerer Zeit darauf hin, dass ich die Akteneinsicht bevorzugt digital entgegennehme, eine höfliche Bitte, mehr nicht! Und wenn denn dann doch Papier kommt, muss ich damit leben (wenn auch ungern).

Aber schlicht auf den Arm genommen – und das bei meinem leichten Übergewicht 😉 – fühle ich mich dann doch, wenn solche Experten auf die Schnapsidee kommen, Akten vollständig zu scannen, das auch auf den pappigen (nicht pampigen) Aktendeckeln zu vermerken, um sie dann

in Papierform

und nicht digital zu versenden. Glaubt Dir keiner, ist aber so! Haben die noch alle Tassen am Zaun?

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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