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Noch Eier im Höschen oder schon Rechtsbeugung?

Ein Strafgefangener beantragt die von Justizvollzugsbeamten begleitete Ausführung zur Hochzeit seines Bruders. Die Justizvollzugsanstalt lehnt diesen Antrag ab, weil die Hochzeit des Bruders kein „wichtiger Anlass“ im Sinne des Landesgesetzes sei. Auf den Antrag des Gefangenen nach § 109 StVollzG … Weiterlesen

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