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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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Wenn der Strafverteidiger die Revision fachlich versiert begründet – Vorwurf der Bestechlichkeit – Freispruch
Gerichte dürfen den Tatvorwurf nicht einfach verändern, ohne Sie und Ihren Verteidiger darauf hinzuweisen. Wird das doch gemacht, ist Ihre Verteidigung massiv eingeschränkt. Das OLG betont: Ohne klaren Hinweis ist ein Urteil aufzuheben – das schützt Ihre Rechte als Angeklagter. Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein
Verschlagwortet mit Bestechlichkeit Freispruch, Leipzig Braunschweig Magdeburg, OLG Braunschweig 1 ORs 6/24, Rechtsanwalt Strafrecht bundesweit Halle, Revision Strafrecht Fachanwalt, Revision Strafrecht Spezialist
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