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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
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Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

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Ich denke das mit den Strafbefehlen gegen Ausländer wird schon praktiziert.
Das beschleunigte Verfahren halte ich nicht für sinnvoll. Das heißt doch, Geständnis und Geldstrafe sofort oder Haft, wenn geschwiegen wird. Das finde ich nicht unbedingt fair.
Ich denke die meisten Richter halten Angeklagte nicht unnötig in Haft. Bringt doch nur Termindruck.
Leere Knasts sind politisch doch nicht gewollt. Der Trend geht zu mehr Härte und mehr Polizeistaat. Politiker schaffen Bauaufträge und zeigen Härte gegen Rechtsbrecher, wenn sie neue Knäste bauen. Mehr Knäste kommt beim Volk immer gut an, soweit das nicht in der eigenen Wohnnähe geschieht.
Der Bereitschaftsrichter am Wochenende darf z.b. ohne Einverständnis des erlassenden Richters (der am Wochenende nicht erreichbar ist) keine Sitzungshaftbefehle ausser Vollzug setzten dürfen, selbst wenn klar ist, das es sich um Schwarzfahren handelt, warum der Betroffenen nicht zum Termin erschien und Meldeauflage erfahrungsgemäß hier ausreichen würden. Das Wochenendproblem war dem Justizministerium (ist wohl FDP) bekannt, man hat aber dies in der Novelle 2009 bewusst so gelassen, wie es war. Falls Gründe gegen eine Ausser Vollzug setzen bestehen, dann könnte das durchaus kurz im Haftbefehl erläutert werden.
falsch gepostet. Ist Kommentar zu wie bekomme ich die Knäste leer