Urfehde 2.0?
Ein lesenswerter Bericht aus Legal Tribune Online.
Resümee u.a.:
Weil beim heutigen Strafprozess alle Verfahrensbeteiligten ein Interesse haben können, die „materielle Wahrheit“ zum Gegenstand informeller Vereinbarungen zu machen, müsste man sie vor einem Deal allesamt eine „Urfehde 2.0“ schwören lassen: Richter könnten beispielsweise beschwören, wie weit sie mit welchen Beweismitteln gekommen sind und an welchem Punkt sie vor tonnenschweren Beweisakten kapitulieren werden. Staatsanwälte müssten beschwören, welchen Kenntnisstand sie von der Tat zum Zeitpunkt eines Geständnisses hatten, um frühzeitig reuige Angeklagte gegenüber Taktikern nicht zu benachteiligen. Verteidigern wäre wohl u.a. ein Schwur darauf abzunehmen, keine „Gentlemen’s Agreements“ ohne Anwesenheit des Beschuldigten getroffen zu haben. Angeklagte könnten vielleicht auf Rechtsmittel verzichten.

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Rechtsmittel?
in Deutschland?
vorm Landgericht?
Heißt das nicht inzwischen Vollstreckungsaufschub?
Es ist dann nach zehn Verhandlungstagen immer nett, wenn der Angeklagte trotz aller Finessen der Verteidigung voll überführt wurde, der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe beantragt und der Angeklagte meint, hätte er das vorher gewusst, hätte er gleich gestanden.