Überlege genau, auf wen Du hörst
Zuerst erteilt der Herr Staatsanwalt dem Angeklagten einen „gut gemeinten“ Rat:
„Wenn Sie ein Geständnis ablegen, wird Ihnen das in der Strafzumessung erheblich helfen!“
Dann der Richter:
„Ich muss ja neutral bleiben, aber das, was der Staatsanwalt gesagt hat, sollten Sie sich genau überlegen!“
Dann ich als Verteidiger, der dieselbe Akte kennt wie Staatsanwalt und Richter:
„Wenn Sie schweigen, wird man Sie höchstwahrscheinlich freisprechen (müssen), und der angebliche Rabatt beim Geständnis ist meist nur wenig mehr als ein Fliegenschiss.“
Nun, es wurde ein (zähneknirschender?) Freispruch, so dass wir auf den Fliegenschiss nicht angewiesen waren.
Und die Moral von der Geschicht: Ratschläge von Staatsanwälten, die ihre verkorkste Anklage retten wollen und von krähenähnlichen Richtern, die dem ehemaligen Kollegen bei der Rettung helfen wollen, müssen nicht immer besonders gut sein.

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Jura für Dummies: Das geforderte Geständnis