Das Hanfbar-Verfahren ist Geschichte

5 Jahre Kampf gemeinsam mit meinem Kollegen Jan Funck haben sich für die Mandanten und ggf. auch andere Personen und Firmen (z.B. LIDL) gelohnt. Heute kam es zum zweiten Landgerichts-Aufguß des Hanfbar-Verfahrens, nachdem der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig das erste Urteil des Landgerichts Braunschweig aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hatte.

Hintergrund war die Frage der Strafbarkeit des Verkaufs von Nutzhanf-Tee an Endverbraucher.

Das Landgericht Braunschweig hat das Verfahren nun gemäß § 153 StPO endgültig eingestellt, nachdem die Angeklagten auf die Rückgabe sichergestellten Geldes und beschlagnahmten Tees verzichtet haben, die Kosten des Verfahrens einschließlich der Auslagen wurden der Staatskasse auferlegt, so, wie es auch bei einem Freispruch gewesen wäre.

Ein Ergebnis konsequenter solider Verteidigung. Jan Funck und ich haben bis zum Schluss nicht nachgelassen, was sich jetzt nachhaltig ausgezahlt hat.

Foto-Quelle: Braunschweiger Zeitung

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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