Staatsanwaltschaft Braunschweig, die Heulsuse der Nation?

Bevor ich zur Heulsusenfrage komme, muss ich mich zunächst darüber beklagen, dass ich mich fast körperverletzt fühle, denn in der Braunschweiger Zeitung musste ich etwas lesen, das in mir solche Lachkrämpfe ausgelöst hat, dass ich wirklich Schmerzen bekam (einige meiner Kolleginnen und Kollegen haben mitlachen müssen).

Da war doch tatsächlich am 30.08.2024 zu lesen:

Die Staatsanwaltschaften gehen am Stock. Die Stimmung ist gedrückt. Jeder kämpft allein gegen die Aktenberge. … Um die Zahl der Verfahren zu bewältigen, hätte man bei der Staatsanwaltschaft in Braunschweig … auf dem Papier 91 Mitarbeiter gebraucht … Tatsächlich waren 2023 aber nur 72 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an Bord.

Ich habe größtes Verständnis für die Arbeit von Staatsanwaltschaften und zolle dieser auch höchsten Respekt. Sieht man aber, und das gilt insbesondere auch für die Staatsanwaltschaft Braunschweig, dass nicht wenige Verfahren wegen Sturheit und Borniertheit nicht frühzeitig beendet werden, keine sich aufdrängenden Einstellungen erfolgen, glasklare Freisprüche in die Instanzen getrieben werden und vernünftige Vorschläge von Gerichten oder Verteidigern für pragmatische Lösungen ignoriert und boykottiert werden, hanebüchene Befangenheitsanträge gestellt werden, die Digitalisierung nicht genügend in Angriff genommen wird, dann kann ich über das Geheule nur lachen, bis es wehtut.

Mindestens 25% der Arbeit könnte sich die Staatsanwaltschaft ersparen, wenn man die vorgenannten Verhaltensweisen korrigieren würde, und schon ergäbe sich die feine Rechnung:

91 minus 25% = knapp 70 – mein Ergebnis: die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist überbesetzt und könnte ihre Arbeit locker ohne Stock erledigen, wenn man aus Sturheit und Borniertheit ein wenig weitsichtige Beweglichkeit machen würde und hin und wieder erkennen würde, wenn die eigenen Karten nicht so gut sind und diese Erkenntnis dann auch umsetzen würde.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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