Wie kannst Du so ein Schwein vertreten?

Die immer wieder gestellte Partyfrage, wenn jemand herausfindet, dass ich Strafverteidiger bin – und das seit über 40 Jahren und auch weiterhin mit Leib und Seele. Ich kenne Kollegen, die bei der Frage nach ihrem Beruf Angestellter oder Tischler antworten, nur, um sich mit dieser Frage nicht auseinandersetzen zu müssen.

Die Frage an sich birgt ja eigentlich schon den Vorwurf in sich, dass es unmoralisch oder zumindest nicht nachvollziehbar ist, einen vermeintlichen „Täter“ zu verteidigen, insbesondere, wenn ihm verabscheuungswürdige Taten wie sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung oder Mord und ähnliche Delikte vorgeworfen werden.

Den Vorwurf der „Unmoral“ kann man eigentlich dem Fragenden zurückgeben, denn wer sagt eigentlich, dass ein Verdächtiger (Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter) tatsächlich schuldig ist? Soll der Unschuldige nur wegen der Art des Vorwurfes unverteidigt bleiben?

Und gern stelle ich die Gegenfrage: Was denken Sie über den Ihnen unbekannten Schwarzafrikaner, dem eine Frau vorwirft, dass er sie vergewaltigt hat?

So ein Schwein, Schwanz ab, Todesstrafe?

Aber was ist, wenn dieselbe Frau dem Sohn des Fragenden eine Vergewaltigung vorwirft und dieser beteuert, dass das nicht stimmt?

So eine Bitch, ungeheuerlich, ab in den Knast für die Falschbezichtigung?

Ein weiterer Ansatz ist, falls der auf der Party Fragende noch einigermaßen nüchtern ist, zu erklären, dass wir Verteidiger uns nicht mit unseren Mandanten gemein machen und deren Handeln gutheißen, sondern dass wir versuchen, dafür zu sorgen, dass jeder, der mit einem Strafverfahren überzogen wird, ein rechtsstaatliches Verfahren erhält und dass im Falle einer Bestrafung diese angemessen und nicht überzogen ist.

Und dass dabei – ein seltener Fall – auch einmal ein Schuldiger freizusprechen ist, muss ein moralisches Rechtssystem aushalten!

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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