Zunächst klingt der sinngemäße Satz (fast) harmlos:
Dem Vorwurf ist sie immerhin im Rahmen ihrer kurzen Beschuldigtenanhörung nicht entgegengetreten, hat jedoch aber auch keine Angaben gemacht.
Ein Oberstaatsanwalt, gesegnet mit einem Selbstüberschätzungsgrad seiner Kompetenz im absoluten Spitzenbereich, lässt diesen Satz fallen, um damit u.a. den von ihm angenommenen Tatverdacht zu untermauern.
Der Nichtjurist, mancher Staatsanwalt und viele Konfliktrichter werden den Kopf schütteln und fragen, was ich Querulant denn schon wieder will.
Ganz einfach: ich will die Augen öffnen dafür, mit welchen inneren Einstellungen manche Protagonisten in der Strafjustiz auf die Bevölkerung losgelassen werden, ohne dass man ihnen auf die Finger schaut und haut.
Ein Grundprinzip unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist: Nemo tenetur se ipsum accusare – niemand muss sich durch seine Aussagen selbst belasten. Dazu gehört selbstverständlich und ohne jede Einschränkung auch, dass aus dem Schweigen niemals Schlüsse zu Lasten eines Beschuldigten/Angeschuldigten/Angeklagten gezogen werden dürfen.
Und was macht dieser Oberstaatsanwalt: Mit – so meint er wohl – unauffällig feiner Klinge lässt er hintenherum einfließen, dass das Schweigen als Bestätigung des (seines) Tatverdachtes hergenommen werden kann und darf! Dass er dabei eine eindeutig entlastende Videoaufnahme ignoriert, wird an anderer Stelle zu überprüfen sein, dass die Verfolgung Unschuldiger ein Straftatbestand ist, wird auch er lernen müssen.
Was bedeutet es aber, wenn ein Oberstaatsanwalt sich bezüglich seiner inneren Einstellung so entblößt? Es bedeutet, dass er sich nicht nur von der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ((BVerfG)) sind dies die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit.) gelöst hat, sondern, dass wir so weit in ein braunes Loch gefallen sind, dass so ein Vogel das auch noch (bisher) ungestraft in eine Akte schreiben darf. Ein solches Lösen von der fdGO wird nicht umsonst und zu Recht den Reichsbürgern zugeschrieben, so dass ich davor warne, solche gerade nicht harmlosen Sätze zu übersehen oder zu ignorieren.

RSS – Beiträge
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.