Zickenalarm im Amtsgericht B.

In einem Amtsgericht in einer größeren Stadt in Niedersachen, in der u.a. ziemlich schlechter Fußball gespielt wird, darf ich ohne Mandanten – weil Verfahren nach Einspruch gegen einen Strafbefehl – einen Hauptverhandlungstermin wahrnehmen. Nennen wir den Mandanten hier Herrn „Arnold“.

Ich verweile bestgelaunt auf einem feinen Blechbänkchen vor dem Verhandlungssaal und schaue auf den Aufruf der Sache wartend so für mich hin, so auch ein Zeuge, seines Zeichens Finanzbeamter.

Kurz nach der angekündigten Uhrzeit für den Beginn der Hauptverhandlung scheppert es aus der Lautsprecheranlage (phonetisch) wie folgt verstehbar: „Herr Arnold bitte eintreten“.

Gemeinsam mit dem Tränenburg-Zeugen betrete ich den Gerichtssaal, entbiete den Mittagsgruß und füge hinzu, dass wir beide nicht „Herr Arnold“ sind und dass ich meine, dass das deshalb kein Aufruf zur Sache gewesen sein könnte, zumal der Richterin bekannt war, dass der Angeklagte verhindert ist und nicht erscheinen wird.

Die etwas in die Jahre gekommene Richterin fährt in Usain Bolt angepasster Geschwindigkeit ihren Adrenalinspiegel hoch und blafft in pseudo-autoritärer – oder war es eher infantil? – Anmache herum, dass ich mich, wenn mich das gestört habe, gefälligst beim Präsidenten beschweren solle.

Hui, ich weiß nicht, ob die Dame raucht, jedenfalls kam mir sofort der Gedanke des HB-Frauchens in den Sinn, zumal die schon spaßig ungezügelte Wut so skurril und geradezu karikaturhaft war, dass sich der Vergleich aufdrängte.

Die Protokollführerin hatte eher verstanden, worum es ging und fragte, ob sie noch einmal aufrufen solle, was die Konfliktrichterin, als die sich offenbarte, zischend bejahte.

Später hatte sie dann aber noch ein Highlight, als sie doch ernsthaft, als ich nichts weiter getan habe, als meinen beruflichen Pflichten der aktiven Verteidigung meines Mandanten nachzukommen, anfing, gefühlt angeberisch zu parlieren, sie sei zuvor Richterin beim Amtsgericht Leipzig gewesen und wisse deshalb, wie man mit „Konfliktverteidigern“ umzugehen habe.

Lustig, mal wieder zu sehen, wie Konfliktrichter den letzten Blick für die Realität verlieren und aktive Verteidigung als „Konfliktverteidigung“ abwerten (möglicherweise um sich selbst zu belügen, weil sie eigentlich wissen, dass sie selbst Auslöser von Konflikten sind).

Dass solch sinnbefreites Herumposaune nun in Verteidigern eine grundsätzliche Kooperationsbereitschaft für pragmatische Lösungen selten fördert, verstehen solche Konfliktrichter meist erst nach ihrer Pensionierung nach der zweiten Flasche Wein (dann klappt es aber hin und wieder bis oft).

Deshalb war dann auch meine dieser Vorgehensweise angepasste Reaktion auf die Frage nach Fortsetzungsterminen, wo ich an einem Tag sei, den sie anberaumen wollte, ich aber verhindert war, dass sie das gar nichts angehe.

Mir hat der Termin viel Freude bereitet, weil mal wieder all meine Vorurteile über Konfliktrichter bestätigt worden sind. Gerichte müssen sich allerdings fragen, ob sie mit solchen Mitarbeitern, die nicht verstanden haben, dass sie nicht mehr in kaiserlichen oder noch schlimmeren Zeiten leben, in Strafdezernaten wirklich angemessen besetzt sind.

Ich denke, das dürfte ein niveauangepasster Wein sein für die baldige Pensionierungserkenntnis:

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.