Einleitung
Wer erstmals mit einem Strafverfahren konfrontiert oder überzogen wird, steht unter enormem Druck. Die Situation ist ungewohnt, emotional belastend und von Unsicherheit geprägt. Gerade in diesen Momenten ist es entscheidend, keine Fehler zu machen – denn jedes unbedachte Wort kann schwerwiegende Folgen haben. Deshalb ist es die Aufgabe des erfahrenen Strafverteidigers, die Entscheidung zu treffen, ob der Mandant redet oder besser schweigt.
Warum ist das Schweigen so wichtig?
Wer als Beschuldigter oder Angeklagter vor Gericht steht, ist in aller Regel nicht mit den Abläufen und Taktiken der Strafjustiz vertraut. Die Situation ist für Laien oft einschüchternd, insbesondere unter dem Druck von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
In der Aufregung und Unsicherheit sagen viele Betroffene Dinge, die sie später bereuen – sei es aus dem Wunsch heraus, sich zu rechtfertigen, oder weil sie glauben, durch ein Geständnis milder behandelt zu werden.
Laien können kaum einschätzen, welche ihrer Aussagen sich später als nachteilig herausstellen könnten. Sie wissen nicht, ob ihre subjektive Sicht der Dinge durch Beweise widerlegt werden kann oder ob sie sich durch Widersprüche selbst belasten.
Die Rolle des Strafverteidigers
Der Strafverteidiger bringt nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden und Gerichten mit. Er kennt die Fallstricke, die in Aussagen lauern, und kann die Beweislage realistisch einschätzen.- Die Entscheidung, ob ein Mandant aussagen sollte, ist hochkomplex. Sie erfordert eine vollständige Analyse der Akten, der Beweismittel und der Strategie von Staatsanwaltschaft und des Gerichtes. Erst nach gründlicher Prüfung kann der Verteidiger beurteilen, ob und wann eine Aussage sinnvoll ist. Gibt es unsichere Faktoren, ist das Schweigen beinahe zwingend.
- In den meisten Fällen empfiehlt der Strafverteidiger zunächst konsequentes Schweigen. Dieses „gezielte Schweigen“ schützt den Mandanten vor voreiligen Aussagen und gibt dem Verteidiger Zeit, die Aktenlage zu prüfen, ggf. eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln oder zu eruieren, ob mit Staatsanwaltschaft und Gericht eine Verständigung möglich ist.
Warum ist Reden die Ausnahme?
Die Konfrontation mit kritischen Nachfragen von Gericht und Staatsanwaltschaft ist für Unerfahrene extrem belastend. Selbst wer sich im Alltag gut ausdrücken kann, gerät in der ungewohnten Verhörsituation schnell ins Straucheln und erkennt nicht, wenn sich der Weg in Richtung Glatteis öffnet.
Aussagen, die aus Angst, Unsicherheit oder Unkenntnis oder auch arroganter Überheblichkeit gemacht werden, können schwerwiegende Nachteile bringen – etwa wenn sie in Widerspruch zu objektiven Beweisen stehen oder als Teilgeständnis gewertet werden.
Nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa wenn es um eine nachvollziehbare Entschuldigung, eine Notwehrsituation oder eine gezielte Einlassung zur eigenen Entlastung – zum Beispiel ein Alibi – geht – kann es sinnvoll sein, dass der Mandant selbst spricht. Auch dann geschieht dies nur nach sorgfältiger Vorbereitung und Beratung durch den Verteidiger.- Eine weitere von mir präferierte Alternative – quasi ein Mittelweg – ist, dass ich für den Mandanten eine Erklärung abgebe, die er sich dann offiziell zu eigen macht, ohne dass danach irgendwelche Fragen beantwortet werden.
Fazit
Das Recht zu schweigen ist ein zentrales Schutzrecht für die angeklagte Person im Strafverfahren. Der erfahrene Strafverteidiger entscheidet, ob und wann der Mandant spricht, weil nur er die komplexe Situation überblicken und die Risiken einer Aussage realistisch einschätzen kann. Für den Mandanten gilt daher: Vertrauen Sie auf die Erfahrung Ihres Verteidigers – und schweigen Sie, bis Ihr Verteidiger etwas anderes empfiehlt.
Ich habe als
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in mehr als 40 Jahren Berufserfahrung gelernt, dass der redende Mandant in den seltensten Fällen von Vorteil ist. Fast immer gilt:

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