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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
Pfälzer Str. 24, 06108 Halle (Saale) + bundesweit
Tel.: 0345/77892933 + 0172/5429221Mail: rechtsanwalt@siebers.ws
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Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
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Warum entscheidet allein der Strafverteidiger, ob der Mandant redet oder nicht?
Das Recht zu schweigen ist ein zentrales Schutzrecht für die angeklagte Person im Strafverfahren. Der erfahrene Strafverteidiger entscheidet, ob und wann der Mandant spricht, weil nur er die komplexe Situation überblicken und die Risiken einer Aussage realistisch einschätzen kann. Für den Mandanten gilt daher: Vertrauen Sie auf die Erfahrung Ihres Verteidigers – und schweigen Sie, bis Ihr Verteidiger etwas anderes empfiehlt. Weiterlesen
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Was erwarte ich von einem Strafverteidiger beim Erstkontakt?
Im Erstgespräch mit einem Strafverteidiger sind nur rudimentäre Angaben nötig – Name, Kontakt, ggf. das Aktenzeichen, und ob bereits eine Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme erfolgt ist. Weiterlesen
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