Was erwarte ich von einem Strafverteidiger beim Erstkontakt?

Wer zum ersten Mal mit einem Strafverteidiger in Kontakt tritt, steht oft unter erheblichem Druck. Die Erwartungen sind hoch: Wird der Anwalt sofort zuhören, eine Strategie präsentieren und eine Prognose zur Strafe abgeben? Was ist wirklich sinnvoll – und was nicht?

In diesem Artikel erkläre ich, wie aus meiner Sicht ein Erstgespräch mit einem seriösen Strafverteidiger, oft Fachanwalt für Strafrecht, ablaufen sollte, welche Erwartungen realistisch sind und warum es sogar schädlich sein kann, dem Verteidiger gleich zu Beginn die eigene Sicht der Dinge ausführlich zu schildern.

Muss der Verteidiger beim Erstkontakt meine Geschichte ausführlich anhören?

Viele Mandanten gehen davon aus, dass sie dem Strafverteidiger im ersten Gespräch ihre gesamte Version des Sachverhalts schildern sollten. Das erscheint verständlich – schließlich möchte man, dass der Anwalt „die Wahrheit“ kennt und einen bestmöglich verteidigt.

Doch genau das ist problematisch:

Ein erfahrener Strafverteidiger wird beim Erstgespräch bewusst darauf verzichten, sich die subjektive Schilderung des Mandanten im Detail anzuhören. Warum? Weil der Verteidiger Gefahr läuft, sich unbewusst auf die Sichtweise des Mandanten einzulassen und dadurch bei späterer Akteneinsicht objektive, widersprüchliche Informationen zu übersehen oder zu verdrängen. Die Akte enthält oft Details, die der Mandant gar nicht kennt oder falsch wahrgenommen hat.

Fazit:
Im Erstgespräch sind nur rudimentäre Angaben nötig – Name, Kontakt, ggf. das Aktenzeichen, und ob bereits eine Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme erfolgt ist.

Muss der Anwalt schon im Erstgespräch eine Analyse oder Verteidigungsstrategie präsentieren?

Viele Mandanten erwarten, dass der Verteidiger sofort eine Einschätzung abgibt: Was kommt auf mich zu? Wie kann ich mich verteidigen? Welche Strategie ist sinnvoll?

Doch auch das ist zu früh:

Ohne Akteneinsicht kann kein seriöser Strafverteidiger eine fundierte Analyse oder gar eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Die Verteidigung hängt maßgeblich davon ab, was genau in der Ermittlungsakte steht, welche Beweise vorliegen, welche Zeugen aussagen und wie die Anklage konkret formuliert ist. Frühestens nach sorgfältiger Aktenauswertung kann der Anwalt eine erste Einschätzung abgeben.

Muss der Anwalt schon eine Prognose zur Strafhöhe abgeben?

Auch hier gilt:
Ohne Aktenkenntnis keine seriöse Prognose. Die Strafzumessung hängt von vielen Faktoren ab, die im Erstgespräch schlicht nicht bekannt sein können: Was wird tatsächlich angeklagt? Vor welchem Gericht? Wie ist die Beweislage? Gibt es Vorstrafen? Welche Zeugen werden geladen? All das lässt sich erst frühestens nach Akteneinsicht beurteilen.

Resümee: Wie sollte das Erstgespräch mit dem Strafverteidiger ablaufen?

Das Wichtigste in Kürze:
• Im Erstkontakt sollte sich der Verteidiger die subjektive Version des Mandanten NICHT ausführlich anhören.
• Eine Einschätzung oder Strategie sollte erst nach Akteneinsicht erfolgen – alles andere ist unseriös und potenziell gefährlich.
• Auch nach Akteneinsicht ist eine endgültige Strategie oft noch nicht möglich, da viele Faktoren (Anklage, Gericht, Richter, Zeugen) noch offen sind.
• Das Erstgespräch sollte sich auf organisatorische und formale Angaben beschränken.

Warum ist das so wichtig?

Nur so kann der Anwalt objektiv und unvoreingenommen die beste Verteidigung vorbereiten und verhindern, dass er sich von der subjektiven Sicht des Mandanten „Scheuklappen“ aufsetzen lässt. Die Verteidigung basiert auf Fakten – und die stehen in der Akte, nicht im ersten Mandantengespräch.

Tipp für Mandanten:
Vertrauen Sie darauf, dass Ihr Strafverteidiger weiß, was er tut. Geduld zahlt sich aus – erst nach Akteneinsicht beginnt die eigentliche Verteidigungsarbeit.

Wenn Sie das überzeugt und Sie werden mit einem Strafverfahren überzogen, egal in welchem Stadium, melden Sie sich bei mir bzw. meinem Büro, ich werde mich legitimieren und um Akteneinsicht bitten, erst danach werden wir den Inhalt erörtern und ggf. über die nächsten Schritte nachdenken. Ich werde Ihnen mit mehr als 40 Jahren Berufserfahrung helfen, nicht unangemessen bestraft zu werden.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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