Wenn die Ausbildung von Staatsanwälten schon beim prozessualen Grundwissen scheitert

Es ist eigentlich kaum zu fassen, geschweige denn zum Aushalten: Es gibt weiterhin Staatsanwälte, die meinen, von Verteidigern die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangen zu können oder gar zu müssen.

Formulierungen wie:

„Um Überreichung der Vollmacht wird gebeten.“

erleichtern mir persönlich allerdings meine Einschätzung über das juristische Grundwissen meines Gegenübers. Wer das verlangt, ist in meinen Augen ein entweder schlecht ausgebildeter oder ausgesprochen dummer Amateur.

Ich bin nun seit mehr als 41 Jahren Rechtsanwalt und seit Ewigkeiten Fachanwalt für Strafrecht, aber ich kann mich nicht erinnern, dass in dem Standardkommentar zur Strafprozessordnung „Meyer-Goßner /beliebiger Co-Autor“ jemals unter „Vor § 137 Randnummer 9 -jetzt 8,9-“ sinngemäß jemals etwas anderes gestanden hat als:

„Eine besondere Form ist für die Beauftragung des Wahlverteidigers nicht vorgeschrieben. Der Verteidiger muss die, missverständlich so bezeichnete „Verteigervollmacht“ demgemäß nicht … schriftlich beibringen; die Wirksamkeit der Verteidigerbestellung hängt von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde nicht ab.“

Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Was lernt Ihr da eigentlich in so mancher Staatsanwaltschaft, aktuell gerade wieder bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg?

Ich habe bereits in einer leider erzwungen bald unendlichen Kette von Artikeln hier, hier, hier, hier, hier, und an vielen anderen Stellen darauf hingewiesen, dass die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht durch den sich legitimierenden Verteidiger nicht nur nicht vorgeschrieben ist, vielmehr – dies für die ewig gestrigen Kollegen und den Rechtsanwälten – einen anwaltlichen Kunstfehler darstellt, aus Gründen, die man sich gerne bei einer Fortbildung anhören kann.

Avatar von Unbekannt

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.