Kopieren von Gefangenenpost – JVA Burg und Landgericht Stendal die Grenzen aufgezeigt

In der Justizvollzugsanstalt Burg, einem unübersichtlichem Mischmasch aus Behörde und Privatfirma, hat man vor einiger Zeit begonnen, sämtliche Post an die Gefangenen (außer der Verteidigerpost) zu kopieren und den Gefangenen nur noch Kopien auszuhändigen, angeblich, um damit das Einschleusen von Drogen in die Justizvollzugsanstalt zu verhindern.

Ein untauglicher Versuch, wie die Praxis zeigt, der Drogenkonsum geht weiter, woher auch immer die Drogen kommen mögen.

In mühevoller Kleinarbeit habe ich mich für Mandanten durch die Instanzen geboxt: mit Erfolg!

Das Oberlandesgericht Naumburg (1 Ws 187/25 (RB-Vollzug)vom 14.08.2025) hat sich zwar bezüglich der Anwendung einer Generalklausel auf ausgesprochen dünnes Eis begeben (planwidrige Regelungslücke – ein schlüpfriger Ausweg) und die Vorgehensweise daran nicht scheitern lassen.

Aber meiner Argumentation zu Alternativen, die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorzuziehen sind, ist das Oberlandesgericht gefolgt:

Es fehlen vor allem vertiefende Ausführungen zur Möglichkeit des flächendeckenden Einsatzes des Drogendetektors IONSCAN 600 auch in der Justizvollzugsanstalt Burg. Dies wäre indes vor dem Hintergrund des Eingriffs in den durch Art. 10 GG verfassungsrechtlich geschützten Briefverkehr unbedingt erforderlich gewesen, um eine umfassende Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu ermöglichen. Insoweit ist von besonderer Bedeutung, dass die Kontrolle der Eingangspost mittels dieses, auch an Flughäfen zum Erkennen von Sprengstoffen und Betäubungsmitteln eingesetzten Gerätes das Postgeheimnis weniger tangieren dürfte, da der Inhalt der Briefsendung nicht zwangsläufig der Wahrnehmung Dritter ausgesetzt wird, weil die Probenentnahme auch ohne direkten Blick bzw. Zugriff auf den schriftlichen Inhalt möglich erscheint.


Zudem könnte dabei auch die in anderen Bundesländern angewandte Methode der Probenentnahme mittels eines Lochentwertungsgerätes in Betracht gezogen werden, was die Beprobung jeglichen Schriftwechsels gänzlich ohne Inhaltswahrnehmung erlauben würde.

Ich bin gespannt, wie sich die Justizvollzugsanstalt Burg und das Landgericht Stendal versuchen werden, aus dieser Zwickmühle herauszuwinden.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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