Nicht nur in der Justizvollzugsanstalt Burg ist man auf die Idee gekommen, in Rechtsanwaltsbüros anzurufen und nachzufragen, ob Briefe per Verteidigerpost an bestimmte Gefangene abgesandt wurden.
Ich halte das nicht nur für bedenklich, vielmehr meine ich, dass dabei gesetzliche Grenzen überschritten werden. Deshalb mein Schreiben an eine Justizvollzugsanstalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einiger Zeit erfragen Sie telefonisch in Rechtsanwaltsbüros, ob an bestimmte Gefangene Briefe abgesandt wurden. Damit wird natürlich auch erfragt, ob insoweit ein Mandat besteht.
Ich habe einer ihrer Mitarbeiterinnen bereits aufgezeigt, dass es sich dabei um eine strafrechtlich relevante Anstiftung zum Bruch der Verschwiegenheitsverpflichtung handelt, unabhängig davon, ob mit dem Rechtsanwalt selbst oder mit seinem ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichteten Personal telefoniert wird.
Offenbar handelt es sich um eine Dienstanweisung, zum Bruch der Verschwiegenheitsverpflichtung anzustiften, so dass eine Kettenanstiftung vorliegt.
Ich fordere Sie auf, solche strafrechtlich relevanten Anrufe nicht nur an mein Büro zu unterlassen und die Verteidigerpost unverzüglich auszuhändigen, ohne diese zeitverzögernde Straftat zu begehen.
Ich erwarte mit Spannung, was nun geschieht.

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