In dem Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg wegen des Anschlages auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 sind bereits Irritationen entstanden, weil durch eine Neuregelung des Gesetzes (§ 397b StPO) die Möglichkeit besteht, mehreren Opfern denselben Rechtsanwalt als Beistand beizuordnen.
Jedenfalls vor Anklageerhebung hat das Amtsgericht Naumburg insoweit aus der Sicht vieler Betroffener eine absurde Entscheidung getroffen, dass etwa 60 Opfer und Angehörige durch dieselben zwei Rechtsanwälte vertreten werden sollen.
Jeder Mensch, der bereit ist, auch nur ein wenig über die Folgen nachzudenken, wird erkennen, dass diese Aufgaben für einen oder zwei Rechtsanwälte nicht zu bewältigen sind, denn mit gutem Recht wird jedes Opfer oder jeder Angehörige erwarten können, dass er zumindest einmal eine Besprechung mit seinem Vertreter erwarten kann, ohne dass andere Personen anwesend sind, und dass man da nicht mit einer 5-Minuten-Session abgekanzelt wird.
Das mag bei 5 oder vielleicht 10 Vertretenen noch möglich sein, bei mehr Personen ist das nicht mehr leistbar, so dass die 60 ganz sicher das Gefühl haben müssen, schlecht oder gar nicht vertreten zu sein: von echtem Opferschutz und entsprechender Rücksicht keine Spur, vielmehr erniedrigende Massenabfertigung.
Den Vogel abgeschossen hat jetzt die Stadt Magdeburg. Am Sonntag, dem 14.09.2025 wird von 14:00 bis 17:00 Uhr in der Messehalle 2 auf der Tessenowstraße 9a in 39114 Magdeburg eine Veranstaltung stattfinden mit dem Motto: „Begegnung und Zusammenhalt für die Betroffenen vom 20. Dezember 2024“.
Dazu war auch ich als Vertreter eines bei dem Anschlag Verletzten, dessen Bruder auch noch getötet wurde, eingeladen. Ich habe mich offiziell angemeldet und auch ein Ticket erhalten, all das ist Wochen her.
Auf dem Ticket ist schon ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für diese Veranstaltung keine Medienvertreter eingeladen sind, oft ein Zeichen dafür, dass man etwas zu verbergen haben könnte. Ich fordere alle Medienvertreter auf, sich vor Ort zu begeben, um den Veranstaltern auf die Finger zu schauen.
Und nun der Hammer: Heute, am Freitag dem 12.09.2025 um 09.56 Uhr erreicht mich der Anruf einer verantwortlichen Person, die der genannten Veranstaltung zuzuordnen ist.
Zum Einstieg mache ich es zunächst kurz: Ich wurde kackfrech und dreist zwei Tage vor der Veranstaltung ausgeladen, obwohl ich dafür sowohl einen Urlaub verschoben habe und meine Teilnahme an einer familiären Veranstaltung absagen musste.
Als Begründung dann ein doppelzüngiges Gestammel, man wünsche bei der Veranstaltung keine Rechtsberatung, um dann gleich nachzulegen, für die Rechtsberatung seinen Vertreter von irgendwelchen Bundesbehörden/Bundesministerien bzw. Landesbehörden/Landesministerien vor Ort. Man habe wohl übersehen, dass ich nicht selbst ein Betroffener sei. Glatte Lüge: Auf meinem „Ticket“ steht unmissverständlich: Nebenklagevertreter!
Ja, was denn nun, keine Rechtsberatung oder doch, aber nur durch die „eigenen“ Leute? Will man da die 60er-Lösung schönreden?
Und dann noch ein Nebensatz, der die Absurdität der 60-er Lösung aufzeigt: Die beiden Kollegen, denen man die 60 Mandanten aufgedrückt hat (oder die sich danach gerissen haben, wer weiß das so genau?) seien auch ausgeladen oder nicht zugelassen worden, obwohl diese auf der Veranstaltung ihre Mandaten (mal) kennenlernen wollten. Na Klasse, wenige Wochen vor vermutlichem Prozessbeginn kann das ja mal losgehen mit der Besprechung mit 60 Vertretenen!
Insoweit sollten auch alle 60 Vertretenen und weitere Opfer nun zeitnah Besprechungstermine bei den Rechtsanwälten vereinbaren, damit sie dort ausführlich über ihre eigenen Verletzungen, die psychischen Folgen und alle anderen Probleme, die sich durch das Attentat ergeben haben, berichten können.

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