Trotz der vorangegangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg 1 Ws 35/26 zum Langzeitbesuch in der Strafhaft vom 25.02.2026 meinte die Justizvollzugsanstalt in gewohnter Manier und in Erfüllung des üblichen „Von uns gibt es nichts“ wieder einmal querschießen zu müssen, so dass nunmehr das Landgericht Stendal eingreifen musste:
Schauen wir einmal, wieviel Anläufe es noch brauchen wird und ob die auf der Hand liegende Taktik der Justizvollzugsanstalt Burg, die Sache zu ziehen, bis der Antragsteller entlassen ist, aufgehen wird.
Eine Justizvollzugsanstalt, in der die gesetzlich normierten Vollzugsziele hinter dem „Um-sich-selbst-Kreisen“ völlig in den Hintergrund treten und der letzte Schritt bis zur reinen Verwahrung unmittelbar bevorsteht, darf sich nicht wundern, wenn auch die Gerichte immer weniger dieses unwürdige Neinsagertum akzeptieren.
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