Auch im Jahr 2026 bin ich unmittelbar nach der Veröffentlichung der Festschrift zu meinem 70. Geburtstag erneut von der Zeitschrift FOCUS als „Top-Rechtsanwalt“ im Strafrecht ausgezeichnet worden. Diese wiederholte Nennung – nunmehr seit dem Jahr 2014 – nehme ich zum Anlass für ein kurzes Wort des Dankes.
Die Auswahl beruht maßgeblich auf Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft. Gerade vor diesem Hintergrund hat die Auszeichnung für mich ein besonderes Gewicht. Sie ist Ausdruck fachlicher Wertschätzung durch diejenigen, die die Anforderungen und Herausforderungen strafrechtlicher Arbeit aus eigener Erfahrung kennen.
Für dieses Vertrauen und die fortdauernde Unterstützung danke ich allen Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich.
Die wiederholte Aufnahme in die Liste verstehe ich zugleich als Verpflichtung. Strafverteidigung verlangt neben fachlicher Präzision vor allem Sorgfalt, Ausdauer und eine konsequente Orientierung an den Interessen der Mandanten. Diesem Anspruch werde ich mich auch weiterhin stellen. Das gilt auch für meinen Anspruch, bei Fortbildungen und in Gesprächen meine Erfahrung an jüngere Kollegen weiterzugeben.
Mein Ziel bleibt es, jede Mandatierung mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu bearbeiten und für die Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse zu erreichen – auf der Grundlage fundierter rechtlicher Analyse und einer klaren prozessualen Vorgehensweise, hin und wieder auch – nur wenn es sein muss – mit dem Kantholz.

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