Verstoßen und verfächert – wenn Staatsbedienstete zu Formulierungsmonstern werden

Wenn man einmal nach Synonymen für „verloren gegangen“ sucht, findet man u.a.:

Standardsprache: abhandengekommen, verschwunden, verlegt, vermisst, unauffindbar
Amtlich/Formell: in Verlust geraten, verlustig gegangen
Umgangssprachlich: flöten gegangen, weg, futsch, verbummelt
Bildhaft/Poetisch: sich in Luft aufgelöst, entschwunden

Aber dann gibt es noch behördenspezifische Ausdrücke, die das Nichtauffinden von Akten umschreiben oder – darf man so empfinden – auch verniedlichen.

Vor Jahren teilte in einem Gerichtsverfahren ein Mitarbeiter einer Steuerfahndung als Zeuge mit, eine nicht aufzufindende Akte sei wohl

verfächert„.

Auf Nachfrage erklärte der Fahnder dann, in der Behörde habe man Aktenschränke mit Fächern, und wenn eine Akte in ein falsches Fach gelegt worden sei, könne man sie nicht wiederfinden – sie sei halt „verfächert“.

Ein südwestdeutsches Landgericht teilte mir nun mit, dass man eine Akte wohl nicht wiedergefunden habe, da sie

in Verstoß geraten

sei.

Ich stelle mir den missgelaunten Richter vor, der vor einer unliebsamen Akte steht und murmelt:

Ich verstoße Dich, Du böse Akte!

Und schwupps, ist sie weg und nicht mehr auffindbar. Was ich nicht finde, muss ich nicht bearbeiten, oder: was weg ist, ist weg! Schon irre, was man sich alles ausdenkt, wenn man vom Staat bezahlt wird.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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