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Verzögerungsrüge im Strafverfahren – Fluch und Nutzen

Die Verzögerungsrüge (§ 198 GVG) wird in Strafverfahren von Verteidigern selten genutzt, was oft mit der vernünftigen Entscheidung zusammenhängt, dem Mandanten zu erklären, dass die Dauer eines Verfahrens ein anerkanntes Strafzumessungskriterium ist und man deshalb den schlafenden Hund nicht wecken … Weiterlesen

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