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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
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Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
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Verzögerungsrüge im Strafverfahren – Fluch und Nutzen
Die Verzögerungsrüge (§ 198 GVG) wird in Strafverfahren von Verteidigern selten genutzt, was oft mit der vernünftigen Entscheidung zusammenhängt, dem Mandanten zu erklären, dass die Dauer eines Verfahrens ein anerkanntes Strafzumessungskriterium ist und man deshalb den schlafenden Hund nicht wecken … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein
Verschlagwortet mit 153a StPO 198 GVG Verteidigung, Einstellung überlange dauer, Einstellung Verzögerungsrüge Verteidiger, Verzögerungsrüge überlange Dauer
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