Was tun bei einer Anklage?
Sie sind erstmals angeklagt wegen einer angeblich begangenen Straftat, das Amtsgericht hat einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Sie machen sich Gedanken, weil Sie noch nie vor Gericht gestanden haben und fragen sich, was dort auf Sie zukommt?
Der erste Gerichtstermin ist für die meisten Menschen eine große Belastung. Unsicherheit, Angst und viele Fragen stehen im Raum. Als erfahrener Strafverteidiger begleite ich Sie hier Schritt für Schritt durch das Verfahren.
Wer ist „das Amtsgericht“?
Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht findet entweder vor dem „Strafrichter“ – einem einzelnen Berufsrichter – oder vor dem „Schöffengericht“ statt – ein Berufsrichter und zwei Schöffen, die den Berufsrichter übrigens überstimmen können.
Aufruf zur Sache
Der Ablauf der Gerichtsverhandlung gestaltet sich so, dass die Hauptverhandlung mit dem Aufruf zur Sache beginnt – meist über Lautsprecher wird die Strafsache mit Ihrem Namen „aufgerufen“, Sie begeben sich dann in den Saal, dort wird man Ihnen Ihren Platz zuweisen – auf der „Anklagebank“.
Abfrage der Personalien
Wenn Sie – was nur beim Strafrichter möglich ist – ohne Verteidiger erscheinen, werden jetzt zunächst Ihre Personalien abgefragt, Namen, Geburtstag und Adresse, vielleicht noch Beruf und Staatsangehörigkeit oder Familienstand. Manche Richter wollen an dieser Stelle bereits Angaben zum Beispiel zur Höhe des Einkommens haben, diese Frage und weitere Fragen müssen und sollten zumindest an dieser Stelle nicht beantwortet werden, das gehört zu den Rechten eines jeden Angeklagten.
Anklageverlesung
Dann wird von dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen, danach wird das Gericht Sie darüber belehren, dass Sie jetzt Angaben machen können oder auch schweigen dürfen. Ob das eine oder das andere in diesem Moment sinnvoll ist, kann nicht verallgemeinert werden, das ist von fall zu Fall verschieden.
Angaben zu Sache und Beweisaufnahme
Wenn Sie aussagen sollten, können Sie über das hinaus, was Sie von sich aus sagen, noch durch das Gericht und die Staatsanwaltschaft befragt werden. Wenn dann Ihre Einvernahme abgeschlossen ist, werden Zeugen und/oder Sachverständige vernommen, vielleicht Urkunden verlesen oder zum Beispiel abgehörte Telefonate angehört.
Stellungnahmemöglichkeiten
Nach jeder Zeugenaussage haben Sie das Recht, dazu eine Stellungnahme abzugeben, was meist nur durch Verteidiger genutzt wird, wenn auch nicht von vielen, insbesondere nicht von den Amateurverteidigern, die nur hin und wieder eine Strafsache machen und eigentlich vom Strafrecht keine Ahnung haben und die Situation ihrer Mandanten oft nur verschlechtern.
Plädoyers und letztes Wort
Danach wird dann die Beweisaufnahme geschlossen, und der Staatsanwalt und Sie dürfen plädieren, danach haben Sie noch das „letzte Wort“.
Urteil und Belehrung
Dann zieht sich das Gericht zur Beratung zurück und verkündet dann das Urteil, zum Schluss werden Sie noch über mögliche Rechtsmittel (Berufung oder Revision) belehrt.
Grober Abriss
Dies war nur ein grober Abriss, es gibt noch viele Varianten, z.B. verschiedene Arten von Einstellungen, Unterbrechungen oder die Aussetzung der Hauptverhandlung usw., dazu dann aber an anderer Stelle.
Nicht den falschen Rechtsanwalt als Verteidiger wählen
Die leidvolle Erfahrung zeigt, dass man als unerfahrener „Ersttäter“ meist schlecht beraten ist, sich allein ohne Verteidiger der Hauptverhandlung zu stellen. Genauso schlimm, hin und wieder schlimmer, ist es, sich von einem Rechtsanwalt verteidigen zu lassen, der nicht schwerpunktmäßig im Strafrecht tätig ist, diese Kollegen glauben zwar, alles zu können, machen aber wegen der fehlenden Kompetenz oft mehr kaputt als dass sie helfen.
Der erfahrene Strafverteidiger kann einschätzen, ob in der konkreten Situation bei genau diesem Richter das Schweigen oder die Aussage der bessere Weg ist; der erfahrene und seriöse Strafverteidiger kann Beweisanträge formulieren und bei Zeugenbefragungen hin und wieder das Blatt wenden; ein solcher erfahrener Strafverteidiger erkennt Verfahrensfehler und findet teilweise kreative Lösungen, die nicht im Strafrecht versierte Rechtsanwälte nicht kennen, und Sie als Laie natürlich auch nicht.
Der Rechtsanwalt, der irgendwann mal zu Ihrer größten Zufriedenheit ihre Scheidung abgewickelt hat, kann in Strafsachen möglicherweise völlig unbeleckt sein.
Mit einem Beinbruch gehen Sie auch nicht zum Zahnarzt, oder?
Strafverteidigung für Sie
Sollten Sie einen Strafverteidiger suchen, melden sie sich gern. Ich habe über 40 Jahre Berufserfahrung, bin bundesweit tätig und vertrete bei sämtlichen strafrechtlichen Vorwürfen (z.B. Betäubungsmittelverfahren, Wirtschaftsstrafsachen, Steuerstrafsachen, Mord und Todschlag, Sexualstrafsachen, KiPo-Verfahren, Staatsschutzverfahren (Terrorverfahren) usw. Außerdem schreibe ich seit Jahren – auch für viele Kollegen – Revisionen im Strafrecht und bin überdurchschnittlich viel in Strafvollstreckungssachen tätig.

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