Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ist nicht der Sachbearbeiter, das kommt durchaus oft vor. Beim Amtsgericht ist das noch nachvollziehbar, wenn mehrere Termine in Strafsachen hintereinander terminiert sind, denn es wäre nicht leistbar, dass für jede Sache der jeweilige Sachbearbeiter auftaucht.
Beim Landgericht sieht das schon anders aus, dort entsteht hin und wieder der Eindruck, dass sich die tatsächlichen Sachbearbeiter „drücken“, weil sie keine Lust haben oder ahnen, dass aus ihrer Sicht zu milde Strafen zu erwarten sind.
Sei es, wie es sei, mir geht es als Verteidiger in Strafsachen um ein völlig anderes Problem. Wenn denn dann „Nichtsachbearbeiter“ oder Sachbearbeiter, die sich noch in der „Gegenzeichnung“ befinden, erscheinen, ist diesen sehr oft eine Rechtsmittelverzicht nicht möglich, selbst dann, wenn das Gericht nach ihrem eigenen Antrag entschieden haben.
Offenbar ist es in diesen Fällen unüblich, dass die Sitzungsvertreter zuvor mit den Sachbearbeitern oder ihren Gegenzeichnern sprechen, ohne dass man bei diesen Überfliegern mit ihren Prädikatsexamen auch nur ansatzweise darüber nachdenkt, welche Konsequenzen das haben könnte.
Wenn in einer Strafsache – was nicht selten vorkommt – ein Urteil herauskommt, das sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für die angeklagte Person und die Verteidigung akzeptabel ist, und kein Rechtsmittelverzicht erklärt wird, ist nach meiner Ansicht jeder verantwortungsbewusste Verteidiger verpflichtet, seinen Mandanten darüber aufzuklären, dass sich nun folgendes Zukunftsbild abzeichnet:
Legt nur die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel ein, ist die Wahrscheinlichkeit einer Verschlechterung in der nächsten Instanz höher als bei der Konstellation, dass beide Seiten das Rechtsmittel eingelegt haben.
Wir oft hat man bei dieser zweiten Konstellation schon z.B. von Berufungskammervorsitzenden gehört:
Wollen Sie nicht beide das Rechtsmittel zurücknehmen, das erstinstanzliche Urteil ist doch ganz in Ordnung, oder?
Deshalb halte ich es für eine berufsrechtliche Pflicht, den Mandanten auf dieses Phänomen vorzubereiten und deshalb vorzuschlagen, vorsorglich ein Rechtsmittel (mit einem gewissen Kostenrisiko) einzulegen, weil es immer wieder vorkommt, dass unzufriedene Sachbearbeiter oder Vorgesetzte ein Rechtsmittel wollen, selbst wenn dem Antrag des Sitzungsvertreters entsprochen wurde.
Und dann wird natürlich ein Apparat in Gang gesetzt, über den Staatsdiener niemals nachdenken, weil sie fast nie kostenkritisch denken (müssen) – außer es geht um Pflichtverteidigerkosten, da wird das Säckl gern zugeschnürt. Das Gericht erhält also das vorsorglich eingelegte Rechtsmittel mit der Bitte um Mitteilung, sich zu melden, wenn die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel eingelegt hat oder ein eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen hat; das Rechtsmittel wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, auch dort gerät die Akte wieder in den Geschäftsgang usw., usw., usw. ….
Würden vorher mit den Sitzungsvertretern vernünftige Absprachen getroffen werden, wäre dieses ganze auch steuergeldfressende Procedere völlig überflüssig. Aber, ich denke, ich rede mal wieder gegen eine Wand von verknöcherten Beamten, die unbeweglich sind wie ein Kubikmeter gebundener Beton, was interessiert dort schon die Meinung eines beliebigen Rechtsanwaltes, der soll sich um seinen eigenen „Scheiß“ kümmern.

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