Im Spiegel-Panorama wird berichtet:
Der Attentäter des Magdeburger Weihnachtsmarkts, Taleb Al Abdulmohsen, kommt nicht in die Psychiatrie, sondern bleibt in Untersuchungshaft. Knapp sechs Monate nach dem Anschlag liegt der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ein psychiatrisches Gutachten vor, wie aus einer Mitteilung hervorgeht .
Der Haftbefehl gegen den Mann aus Saudi-Arabien besteht fort. Für eine Umwandlung in einen einstweiligen Unterbringungsbefehl etwa für ein psychiatrisches Krankenhaus bestehe weiterhin kein Anlass, heißt es. Kurz vor Weihnachten war der 50-Jährige mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast.
Mit dem Gutachten sollte unter anderem festgestellt werden, ob Abdulmohsen psychisch erkrankt ist. Eine Abschlussverfügung mit näheren Informationen über das vorläufige forensisch-psychiatrische Gutachten soll im Sommer veröffentlicht werden.
Warum es nun zu einer Abschlussverfügung erst „im Sommer“ kommen soll, ist rätselhaft. Gut, „im Sommer“ könnte bedeuten, zeitnah, aber diese Gummi-Formulierung spricht eher für Juli, August oder später, ein gewisses Maß an Pomadigkeit ist jetzt schon nicht von der Hand zu weisen. Man hatte nun monatelang Zeit, sich auf beide Alternativen (Anklage oder Sicherungsverfahren) vorzubereiten, die von solch einem Gutachten zu erwarten sind, um dann dem gesetzlichen Regelfall aus § 121 I StPO
(1) Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.
nachkommen zu können.
So tragisch und schwerwiegend das Vorkommnis war, so einfach wäre die Vorbereitung einer Anklage und alternativ eines Sicherungsverfahrens gewesen.
Aber nein, nicht nur der Verdächtige, auch die Opfer müssen nun warten, weil man sich einfach Zeit gelassen hat, obwohl das weder notwendig noch naheliegend war. Auch die Öffentlichkeitsarbeit in dieser Sache durch die Generalstaatsanwaltschaft kann man bisher – vornehm ausgedrückt – nur als ausgesprochen zurückhaltend umschreiben. Ob das einem solchen Verfahren angemessen ist, mögen andere beurteilen.

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