Über mich
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
Pfälzer Str. 24, 06108 Halle (Saale) + bundesweit
Tel.: 0345/77892933 + 0172/5429221Mail: rechtsanwalt@siebers.ws
TOP-RECHTSANWALT Deutschland seit 2014 durchgehend bis 2025: STRAFRECHT (Focus-Spezial TOP-Rechtsanwälte)
Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
Twitter Updates
Tweets von VerteidigungArchiv
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
Schlagwort-Archive: Rechtsanwalt Siebers Halle (Saale)
Kostenfolge bei einer Einstellung nach § 153a StPO
Eigentlich hört es sich ganz einfach an: § 467 Absatz V StPO: Die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten werden der Staatskasse nicht auferlegt, wenn das Verfahren nach vorangegangener vorläufiger Einstellung (§ 153a) endgültig eingestellt wird. Das ist mal ein Gesetzestext, den man … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein
Verschlagwortet mit Einstellung § 153a StPO Kosten, Kostenfolge 153a StPO, notwendige Auslagen bei § 153a StPO, Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Siebers, Rechtsanwalt Siebers Braunschweig, Rechtsanwalt Siebers Halle (Saale)
Kommentare deaktiviert für Kostenfolge bei einer Einstellung nach § 153a StPO
RSS – Beiträge
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.